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Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu sein. Das ist auch dringend notwendig, denn der Klimawandel macht sich überall bemerkbar. Besonders in der Natur und in der Landwirtschaft sind die Auswirkungen besonders spürbar. Um das ambitionierte Klimaziel zu erreichen, müssen die erneubaren Energien weiter ausgebaut werden. Dazu zählen in verstärktem Maße Photovoltaikanlagen.
Klimaneutralität über Solarstromerzeugung
Um Klimaneutralität mit Solarstrom zu gewährleisten, müsste nach Berechnungen des Fraunhofer Instituts die in Deutschland installierte Solar-Kapazität bis 2050 um den Faktor acht bis zehn erhöht werden.
Wir benötigen somit einen massiven Ausbau der Solarstromproduktion. Die Stromgewinnung über Solarkraft wird sich langfristig zu einer wichtigen Säule der Energieversorgung etablieren, ist aber mit einem hohen Flächenbedarf verbunden.
Strom- und Lebensmittelproduktion auf einer Fläche
Aufgrund steigender Nachfrage an Solarstrom wächst auf der anderen Seite der Bedarf an der dafür notwendigen Fläche. Durch den Bau neuer Siedlungen und Straßen wird landwirtschaftliche Fläche aber immer kleiner. Doch es gibt einen Weg, mit der sich Photovoltaik und Photosynthese sehr gut miteinander kombinieren lassen.
Eine mögliche Lösung für dieses Problem könnte das Agri-Photovoltaik-Konzept (APV) liefern. Dahinter verbirgt sich die intelligente Doppelnutzung einer Fläche für Landwirtschaft und Solarstromerzeugung gleichermaßen. Landwirte könnten sich dadurch eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen, ohne dabei auf fruchtbaren Ackerboden für die landwirtschaftliche Nahrungsmittelproduktion zu verzichten.
In der Praxis wird eine Photovoltaikanlage einige Meter über dem Boden installiert, sodass Traktoren oder andere landwirtschaftliche Maschinen noch darunter durchfahren können. Somit lassen sich auf beiden Ebenen entsprechende Ernten einfahren.
Wie wir wissen, stellt der Klimawandel die hiesige Landwirtschaft vor große Probleme. Wasserknappheit, Wetterextreme und der Anstieg der Temperaturen setzten den Pflanzen und Böden speziell in den Sommermonaten extrem zu. Forschungsprojekte zeigen aber, dass spezielle APV-Solarkollektoren den darunterliegenden Anbauflächen einen besonderen Schutz vor zu hoher Sonneneinstrahlung, Hitze, Trockenheit und Hagelschlag bieten. Ernteerträge entwickelten sich deutlich besser.
Prädestiniert für das Agri-Photovoltaik-Konzept sind landwirtschaftliche Betriebe, Gemeinden sowie klein- und mittelständige Unternehmen.
Nähere Informationen zur Nutzung von Agri-PV finden Sie im Leitfaden
„Agri-Photovoltaik – Chance für Landwirtschaft und Energiewende“ des Fraunhofer-Instituts. Hier geht es zum PDF
Landwirtschaftlich genutzte Solaranlagen bestens versichert
Wird die Freiflächenanlage durch einen äußeren Einfluss wie durch Blitz, Sturm, Hagel, Schneedruck, Frost, Tierverbiss oder Überschwemmung beschädigt oder zerstört, können hohe Reparaturkosten die Folge sein. Solaranlagenbetreiber sollten sich davor schützen: Mit einer leistungsstarken Photovoltaik-Freiflächenversicherung, die im Schadenfall für den entstandenen Sachschaden und dem sich daraus ergebenen Ertragsausfall aufkommt.
Auf dessen Grundlage unseres Risikofragebogens erstellen wir Ihnen über unsere Deckungsgeber gerne ein individuelles Angebot. Hier geht es zum Fragebogen
Neben Freiflächen- und Solarparkversicherungen können Sie über www.rosa-photovoltaik.de auch Betreiberhaftpflicht- und Montageversicherungen schnell und bequem online beantragen.
Immer mehr Bundesländer und Kommunen setzen auf die solare Baupflicht. Mit der sogenannten Solar- oder Photovoltaikpflicht werden Eigentümer von Neu- und Bestandsbauten per Gesetz zum Einbau von solarthermischen oder Photovoltaik-Anlagen verpflichtet. Sie gilt für alle Neubauten sowie für den Bestand im Falle einer grundlegenden Dachsanierung.
Die erste Stadt in Deutschland, die 2006 die Solaranlagenpflicht für Neubauten einführte, war die Stadt Waiblingen in Baden-Württemberg.
Als erster deutscher Stadtstaat hat Hamburg die Pflicht zur Installation von Solaranlagen gesetzlich vorgeschrieben. Sie gilt für Neubaudächer ab dem Jahr 2023. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, greift die Pflicht ab dem Jahr 2025.
Im Juni letzten Jahres hatte die Bremer Bürgerschaft beschlossen, dass in Bremen und in Bremerhaven bis 2030 auf allen Neubaudächern und bei großen Dachsanierungen Solaranlagen verpflichtend zu installieren sind.
Auch in Bayern soll ab 2022 die solare Baupflicht gelten. Ab 2021 für gewerbliche Neubauten und ab 2022 auch für private Neubauten.
Jetzt soll die Bundeshauptstadt Berlin folgen. Für das Inkrafttreten des Solargesetzes fehlt nur noch die Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Die Solarpflicht könnte ab dem 01.01.2023 in Kraft treten. Erklärtes Ziel ist es, dass bis spätestens 2050 ein Viertel des Berliner Strombedarfs aus Solarenergie gedeckt werden soll.
In Schleswig-Holstein liegt ein Entwurf zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes vor, der den Ausbau von Photovoltaikanlagen forcieren soll. Gepalnt ist, dass das neue Gesetz noch vor der Landtagswahl 2022 wirksam wird.
Im Einzelfall gibt es aber auch Ausnahmen, die Hauseigentümer oder Bauherren von der Solarpflicht entbinden. Wenn zum Beispiel die Dachfläche nach Norden ausgerichtet ist oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Es muss auch keine Solaranlage gebaut werden, wenn die Anlage ein Sicherheitsproblem darstellt oder die Errichtung technisch nicht wirtschaftlich oder nicht möglich ist, weil zum Beispiel der Dachstuhl das Gewicht einer Photovoltaikanlage nicht trägt. Auch ein Haus, dessen Dachfläche bereits von einer Solarthermie-Anlage belegt ist, kann von der Solarpflicht befreit werden. Die Abweichungen müssen aber von einem Solar-Experten nachgewiesen und bestätigt werden.
Auch andere Bundesländer liebäugeln mit dem der Solarpflicht, denn die Zeit drängt, zumal die EU die Klimaschutzziele verschärft hat. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen um 55% reduziert werden. Der notwendige Zubau von Photovoltaikanlagen wird in der Zeit von 2021 bis 2030 gemäß einer Studie vom Fraunhofer-Institut auf 10,5 bis 14,8 Gigawatt pro Jahr geschätzt. Das ist deutlich mehr, als in Deutschland derzeit gebaut wird. Im Jahr 2020 waren es „nur“ 5 Gigawatt.
Vor dem Hintergrund der globalen Erderwärmung wäre es wünschenswert, die klimaneutrale Solarstromentwicklung so schnell wie möglich weiter voran zu bringen.
Weil klimaneutral produzierter Solarstrom nicht jederzeit in gleichem Umfang zur Verfügung steht, sind Energiespeicher eine wichtige wie sinnvolle Investition in die Zukunft.
Mit Batteriespeichern lässt sich der Eigenverbrauch an Solarstrom erhöhen und der Zukauf von teurem Netzstrom erheblich reduzieren. Für Stromspeicher gibt es in den Bundesländern mittlerweile verschiedene Förderprogramme, mit denen Sie die Anschaffungskosten deutlich reduzieren können.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, was gefördert wird und wie hoch der jeweilige Förderzuschuss ausfällt, dass erfahren Sie anschaulich präsentiert über den nachfolgenden Link des Energiespeicherherstellers Tesvolt. Darüber hinaus erhalten Sie weitergehende Informationen bis zum Antragsformular.
Hier geht es zu den Förderprogrammübersichten für Energiespeicher nach Bundesland:
Lokale oder regionale Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen
Wenn Sie die Solaranlage einschließlich Energiespeicher und Ladestation optimal absichern möchten, dann informieren Sie sich über die speziellen Deckungskonzepte von rosa-photovoltaik.de. Hierbei handelt es sich um exklusive Versicherungslösungen, die mit namhaften Versicherern ausgehandelt wurden und die nur über rosa-photovoltaik erhältlich sind.
Versicherungsschutz für Ihre Photovoltaikanlage erhalten Sie bereits ab 58 Euro netto im Jahr. Nähere Informationen und Tarifrechner finden Sie auf: www.rosa-photovoltaik.de
Um den Anreiz für den Bau von Photovoltaikanlagen zu unterstützen, fördert das Umweltministerium von Baden-Württemberg „Netzdienliche Batteriespeicher“ in Verbindung mit einer neu installierten Solaranlage in diesem und im kommenden Jahr 2022 mit insgesamt zehn Millionen Euro. Förderanträge können ab dem 01. April 2021 bei der Landeskreditbank gestellt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Heimspeicher bis zu 30 kWp und für Gewerbespeicher mit mehr als 30 kWp-Leistung. Das Speichersystem muss in Verbindung mit der Photovoltaikanlage in Baden-Württemberg errichtet und mindestens 5 Jahre zweckgebunden betrieben werden. Die Zuwendung beantragen können natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie landwirtschaftliche Betriebe.
Wie gestaltet sich die Förderung?
Stationär betriebene Batteriespeicher bis 30 kWp werden mit 200 Euro je Kilowattstunde gefördert. Des Weiteren werden Speicher mit mehr als 30 kWp mit 300 Euro je Kilowattstunde gefördert. Die Förderung wird jedoch auf 30 % der Nettoinvestitionskosten des einzelnen Speichers begrenzt.
Auch netzdienliche Ladestationen für Elektromobile werden unterstützt
Für die Installation einer netzdienlichen Ladestation für Elektrofahrzeuge wird ein einmaliger Bonus in Höhe von 500 Euro gewährt. Außerdem werden Solaranlagen über 100 kWp installierter Leistung mit einem einmaligen Beitrag von 2.500 Euro unterstützt. Die Boni werden über die maximale Förderhöhe hinaus gewährt.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen, technischen Anforderungen und der Antragstellung finden Sie auf: https://bit.ly/3062vGE und www.l-bank.de/pv-speicher
Leistungsstarke Photovoltaikversicherungen inklusive Batteriespeicher-Absicherung können Sie auf www.rosa-photovoltaik.de bereits ab 58 Euro einfach und bequem online beantragen.