Berlin, 07. Juni 2011, Noch sind unsere Stromnetze nicht auf den Transport der erneuerbaren Energien ausgelegt. Für die Energiewende, die die Bundesregierung eingeleitet hat, braucht Deutschland aber die weitere Entwicklung des bestehenden Netzes.
Einen Beitrag zur Beschleunigung dieses Netzausbaus leistet die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, die vom Kabinett im Rahmen des Energiekonzeptes beschlossen wurde. Damit wird es erstmals eine deutschlandweit koordinierte Netzausbauplanung geben.
Dies vermeidet Fehlplanungen, die sich bei einer individuellen Planung der Netzbetreiber ergeben könnten. Die vorgesehenen Regeln sollen zudem durch eine starke Öffentlichkeitsbeteiligung möglichst umfassende Transparenz herstellen. Ziel ist es, größere Akzeptanz für den Leitungsausbau zu erreichen und den Netzausbau so zu beschleunigen.
Der ebenfalls beschlossene "Gesetzentwurf über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze" sorgt insbesondere dafür, dass sich Höchstspannungsleitungen schneller bauen lassen - über Landesgrenzen hinweg.
Einheitliche Genehmigungsverfahren
Große Strommengen werden in Deutschland und Europa über das Höchstspannungsnetz transportiert. Es muss eine hohe Versorgungssicherheit und -qualität gewährleisten.
Um den neuen Herausforderungen durch die Integration erneuerbarer Energien gerecht zu werden, müssen circa 3.600 Kilometer Höchstspannungstrassen bis zum Jahr 2020 neu gebaut werden.
Der Gesetzentwurf sieht bundesweit einheitliche Genehmigungsverfahren für Höchstspannungsleitungen vor. Das vereinfacht Verfahren und baut unnötige Bürokratie ab.
Für Stromleitungen mit überregionaler oder europäischer Bedeutung soll es zukünftig eine Bundesfachplanung geben. Sie wird von der Bundesnetzagentur in Abstimmung mit den betroffenen Ländern durchgeführt.
Das Ergebnis der Bundesfachplanung soll ein Bundesnetzplan sein, in dem die notwendigen Trassenkorridore bundesweit ausgewiesen und für den Bau von Höchstspannungsleitungen reserviert werden.
Auf 110kV-Ebene werden darüber hinaus die Voraussetzungen für den Einsatz von Erdkabeln vereinfacht und einheitliche Genehmigungsverfahren für Freileitungen und Erdkabel eingeführt.
Mehr Akzeptanz beim Leitungsausbau
Der Gesetzesentwurf verbessert außerdem die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger durch eine frühzeitige Einbindung in die Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine parallele Internetnutzung vorgesehen.
Unabhängigkeit der Netzbetreiber stärken
Die Bundesregierung will zudem die Unabhängigkeit der Netzbetreiber von anderen Bereichen der Energieversorgung ("Erzeugung" und "Vertrieb" ) stärken. Die Transportnetze sollen im Energiebereich als neutraler Marktplatz agieren, um einen flächendeckenden, funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten.
Die Bundesnetzagentur erhält zusätzliche Kompetenzen, um diese Verpflichtungen erforderlichenfalls durchsetzen zu können.
Aktive Teilnahme der Verbraucher am Energiemarkt
Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz schaffen die rechtliche Basis für den breiten Einsatz sogenannter intelligenter Messsysteme. Diese spielen eine wichtige Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien und ermöglichen eine aktive Teilnahme des Verbrauchers am Energiemarkt.
Quelle: Bundesregierung
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